Kurze Zusammenfassung
Der Fall dreht sich um Bertram Müller, der wegen Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt ist. Er soll das Gartenhaus seiner ehemaligen Arbeitsvermittlerin, Gieseler Hochfeld, angezündet haben, weil er glaubte, dass sie ihm absichtlich keine passende Arbeitsstelle vermittelte. Müller bestreitet die Tat und behauptet, er sei zu Hause gewesen. Seine Frau, Edith Müller, unterstützt seine Aussage und behauptet, dass Hochfeld aus Rache handelte, weil Müller sie vor Jahren verlassen hatte. Die Tochter von Hochfeld, Anna, ist als Zeugin geladen, aber sie erscheint nicht im Gerichtssaal.
- Bertram Müller wird wegen Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
- Er behauptet, er sei zu Hause gewesen, als das Gartenhaus angezündet wurde.
- Seine Frau, Edith Müller, unterstützt seine Aussage und behauptet, dass Hochfeld aus Rache handelte.
- Anna Hochfeld, die Tochter von Gieseler Hochfeld, ist als Zeugin geladen, aber sie erscheint nicht im Gerichtssaal.
Die Anklage
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Bertram Müller wegen Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Müller soll am 3. Februar 2011 das Gartenhaus von Gieseler Hochfeld angezündet haben, indem er einen mit Benzin getränkten Lappen um einen Pflasterstein wickelte, anzündete und durch das Fenster warf. Durch den Brand erlitt Hochfelds Tochter, Anna, Verbrennungen ersten Grades und eine leichte Rauchvergiftung. Der Sachschaden beträgt 1900 €. Müller gibt an, dass er sich für die 16 Monate Arbeitslosigkeit rächen wollte, da er der Meinung war, dass Hochfeld ihm absichtlich keine passende Arbeitsstelle vermittelte.
Die Aussage des Angeklagten
Bertram Müller bestreitet die Tat und behauptet, er sei zu Hause gewesen, als das Gartenhaus angezündet wurde. Er gibt an, dass er bei Hochfeld geklingelt und geklopft habe, aber niemand öffnete. Er sei dann nach Hause gegangen und habe den Abend zu Hause verbracht. Er erklärt, dass er einen Job bei Hochfeld wollte, da sie seine zuständige Sachbearbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit war. Er bestreitet, dass er aggressiv gewesen sei und behauptet, dass er nur ein Gespräch mit Hochfeld wollte.
Die Aussage des Opfers
Gieseler Hochfeld gibt an, dass sie von dem Brandanschlag nichts mitbekommen hat, da sie nach der Arbeit noch Besorgungen in der Stadt gemacht hat. Sie kam erst gegen 19:30 Uhr nach Hause und fand den Notarztwagen vor ihrem Haus. Ihre Tochter, Anna, saß im Wagen und war sehr verängstigt. Sie hatte den Brand mit einer Decke erstickt und erlitt dabei Verbrennungen und eine Rauchvergiftung. Hochfeld erklärt, dass Müller ihr bereits am Vormittag in der Arbeit gedroht hatte, er würde ihr "Feuer unterm Hintern machen", wenn sie ihm keine Stelle besorge. Sie nimmt diese Drohung jedoch nicht ernst.
Die Aussage der Ehefrau des Angeklagten
Edith Müller, die Ehefrau von Bertram Müller, gibt an, dass ihr Mann zu Hause war, als das Gartenhaus angezündet wurde. Sie behauptet, dass Müller gegen 18:30 Uhr im Internet nach freien Stellen gesucht hat und sie gegen 19 Uhr zusammen Abend gegessen haben. Sie glaubt, dass Hochfeld aus Rache handelte, weil Müller sie vor Jahren verlassen hatte. Sie ist überzeugt, dass ihr Mann unschuldig ist und möchte, dass der neue Arbeitgeber von Müller nichts von dem Strafverfahren erfährt.
Die fehlende Zeugin
Anna Hochfeld, die Tochter von Gieseler Hochfeld, ist als Zeugin geladen, aber sie erscheint nicht im Gerichtssaal. Der Richter vermutet, dass jemand verhindern möchte, dass Anna eine Aussage macht. Er vermutet, dass es sich um dieselbe Person handelt, die den Brandanschlag verübt hat.