Kurze Zusammenfassung
Dieses Video behandelt wichtige Änderungen, die im Januar 2025 in Kraft treten. Es werden Änderungen in den Bereichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Wohngeld, Einkommenssteuer, Kindergeld, Mindestlohn, Sozialabgaben und Kleinunternehmerregelung behandelt.
- Die Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden teurer.
- Das Wohngeld wird um 15% erhöht.
- Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer wird erhöht.
- Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden erhöht.
- Der Mindestlohn wird erhöht.
- Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden erhöht.
- Die Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer werden erhöht.
Änderungen in der Kranken- und Pflegeversicherung
Ab dem 15. Januar beginnt die Einführung der elektronischen Patientenakte in einigen Modellregionen. Die Pilotphase dauert vier bis sechs Wochen, bevor die elektronische Patientenakte deutschlandweit ausgerollt werden soll. Die elektronische Patientenakte ermöglicht die zentrale Speicherung von ärztlichen Dokumenten wie Arztbriefen und Befunden. Sie bietet auch die Möglichkeit, eRezepte und Medikamentenpläne einzusehen. Zum Jahreswechsel steigt der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im Schnitt um 0,8% Punkte, wodurch er im Durchschnitt künftig bei 2,5% liegt. Ein Vergleich der Krankenkassen ist weiterhin sinnvoll, da die Kassen den Zusatzbeitrag individuell festlegen können. Die Pflegeversicherung wird ebenfalls teurer, der Beitragssatz erhöht sich für alle um 0,2% Punkte auf mindestens 3,6%. Kinderlose zahlen 4,2%, während Familien mit Kindern weiterhin einen vergünstigten Satz zahlen. Die Leistungen in der Pflege steigen jedoch um 4,5%, z.B. beim Pflegegeld.
Änderungen beim Wohngeld
Zum 1. Januar 2025 steigen die Wohngeldsätze um 15%. Dies bringt den 1,9 Millionen Empfängern etwas mehr Geld, aber auch andere Menschen mit geringen Einkünften wie Rentner, Alleinerziehende und Teilzeitkräfte sollten ihren persönlichen Anspruch prüfen. Noch immer nutzen nicht alle Menschen diese finanzielle Unterstützung, die eigentlich einen Anspruch hätten. Wer bereits Sozialleistungen bezieht, hat jedoch keinen Anspruch auf Wohngeld.
Änderungen bei der Einkommenssteuer
Ab dem Jahr 2025 wird der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 312 € auf 1296 € pro Person erhöht. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommenssteuer an. Diese Anpassung soll die negativen Auswirkungen der Inflation auf die Einkommenssteuer ausgleichen. Ohne die Erhöhung hätte die sogenannte kalte Progression zu einer versteckten Steuererhöhung geführt. Zudem werden auch die weiteren Eckwerte des Steuertarifs so angepasst, dass höhere Steuersätze erst bei höheren Einkommen angewandt werden.
Änderungen beim Kindergeld
Zum Jahreswechsel konnte sich die Politik auf einige finanzielle Änderungen für Familien einigen. Das Kindergeld beträgt ab Januar 2025 5 € mehr im Monat und damit 255 € monatlich pro Kind. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben und liegt dann pro Kind bei 6672 €. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf liegt er bei 9600 € pro Kind. Eltern können ab Januar 2025 außerdem einfacher Steuern sparen, wenn sie Kinderbetreuungskosten haben. Diese sind künftig zu 80% statt bisher 60% absetzbar, wodurch auch der maximal absetzbare Betrag dafür neu bei 4800 € im Jahr liegt.
Änderungen beim Mindestlohn und Minijobs
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn in Deutschland von 12,41 € auf 12,82 € brutto pro Stunde erhöht. Alle Beschäftigten, einschließlich Minijobber, müssen dann mindestens diesen Stundenlohn erhalten. Die Erhöhung hat aber auch spürbare Auswirkungen für Minijobber, denn die monatliche Verdienstgrenze steigt von 538 € auf 556 €. Dadurch ergibt sich über das gesamte Jahr hinweg ein maximaler Verdienst von 6672 € bei einer geringfügigen Beschäftigung.
Änderungen bei den Sozialabgaben
Neben den bereits angesprochenen Anhebungen der Beitragssätze müssen ab Januar 2025 Menschen mit hohem Einkommen auch noch mit höheren Sozialabgaben rechnen. Der Grund dafür ist die deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab dem 1. Januar. Diese Anpassung sorgt dafür, dass bei Gutverdienern ein größerer Teil ihres Einkommens mit Sozialabgaben belastet wird. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Für 2025 gelten folgende Werte: in der Krankenversicherung steigt die Grenze auf 66150 € jährlich, in der allgemeinen Rentenversicherung auf 96600 € pro Jahr und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 118800 € im Jahr.
Änderungen für Kleinunternehmer
Zum einen werden die Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuerbefreiung angehoben. Der Gesamtumsatz im Vorjahr darf künftig bis zu 25000 € betragen, statt bisher 22000 €. Die Grenze für den Umsatz im laufenden Jahr steigt von 50000 € auf 100000 €. Eine Verschärfung gibt es allerdings: Während bisher eine Prognose des Umsatzes im laufenden Jahr ausreichte und eine Überschreitung nicht automatisch zum Verlust der Steuerbefreiung führte, gilt dies ab 2025 nicht mehr. Sobald der Umsatz von 100000 € übersteigt, fällt die Steuerbefreiung direkt weg. Bis zu diesem Punkt bleiben die Umsätze zwar weiterhin steuerfrei, aber dann muss man unterjährig direkt wechseln.