Kurze Zusammenfassung
Dieses Video fasst wichtige Änderungen und Neuerungen zusammen, die im Juni 2025 in Kraft treten. Es werden Themen wie der Strommarkt, Renten, Smartphones, Wohnwagen, Barrierefreiheit und Mutterschutz behandelt. Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Schnellere Stromanbieterwechsel, aber Wegfall des rückwirkenden Wechsels.
- Erhöhung der Renten und Erstattung von Pflegeversicherungsbeiträgen für Rentner mit Kindern.
- Langlebigere Smartphones durch längere Sicherheitsupdates und austauschbare Akkus.
- Neue Pflicht zur Gasprüfung für Wohnwagen alle zwei Jahre.
- Verbesserungen der Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen.
- Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten.
Strommarkt Änderungen
Ab dem 6. Juni 2025 gibt es Änderungen auf dem Strommarkt. Anbieterwechsel werden beschleunigt und dauern nur noch 24 Stunden. Allerdings entfällt die Möglichkeit eines rückwirkenden Anbieterwechsels, was besonders bei Umzügen relevant ist. Verbraucherschützer empfehlen, den Stromanbieter rechtzeitig vor dem Umzug zu informieren, da die Kündigungsfristen weiterhin gelten.
Rentenanpassung
Ab Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 %. Rentner, die bereits vor März 2004 in Rente gegangen sind, erhalten die erhöhte Zahlung schon am 30. Juni. Zusätzlich erhalten Rentner mit Kindern unter 25 Jahren im Juni Erstattungen für zu viel gezahlte Pflegeversicherungsbeiträge aufgrund der seit Juli 2023 geltenden Kinder gestaffelten Beitragssätze.
Neuerungen bei Smartphones
Ab dem 20. Juni 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Smartphones langlebiger und nachhaltiger machen soll. Hersteller müssen mindestens fünf Jahre nach Verkaufsende Sicherheitsupdates liefern. Neue Geräte müssen so gebaut sein, dass der Akku mindestens 800 Ladezyklen schafft und noch 80 % der ursprünglichen Kapazität behält. Ersatzakkus müssen sieben Jahre lang verfügbar sein. Das neue Eprel-Label informiert über Effizienz, Robustheit und Reparaturfreundlichkeit.
Pflichten für Wohnwagenbesitzer
Ab dem 19. Juni 2025 müssen Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer ihre Flüssiggasanlage alle zwei Jahre von einem Sachverständigen prüfen lassen. Diese Gasprüfung ist durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung verbindlich vorgeschrieben. Bei Versäumnis drohen Bußgelder. Bei Neufahrzeugen muss die erste Prüfung vor der Inbetriebnahme erfolgen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Produkte und digitale Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet sein, sodass Menschen mit Behinderung sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Dies betrifft Webseiten, Apps, Smartphones, Fahrkartenautomaten, Geldautomaten, E-Book-Reader und smarte Fernseher. Barrierefreiheit umfasst bessere Bedienbarkeit, Vorlesefunktionen, akustische Rückmeldungen und kontrastreichere Darstellungen.
Änderungen im Mutterschutzgesetz
Ab Juni 2025 haben Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf gestaffelten Mutterschutz, abhängig von der Schwangerschaftswoche. Ab der 13. Woche gibt es zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen. In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot, und es besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.