Kurze Zusammenfassung
Das Video fasst wichtige Änderungen zusammen, die im Juni 2025 in Kraft treten und die Verbraucher in Deutschland betreffen. Dazu gehören neue EU-Verordnungen für Smartphones, Änderungen auf dem Strommarkt, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Rentenerhöhungen, neue Pflichten für Wohnwagenbesitzer und Verbesserungen im Mutterschutzgesetz.
- Neue EU-Verordnungen für Smartphones: längere Verfügbarkeit von Sicherheitsupdates und haltbarere Akkus.
- Änderungen auf dem Strommarkt: Einschränkungen bei rückwirkenden Anbieterwechseln und schnellere Wechselprozesse.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Verbesserte Zugänglichkeit von Produkten wie Smartphones und Automaten für Menschen mit Behinderungen.
- Rentenerhöhungen: Erhöhung der Renten um 3,74 % mit unterschiedlichen Auszahlungsterminen je nach Renteneintritt.
- Neue Pflichten für Wohnwagenbesitzer: Regelmäßige Gasprüfungen alle zwei Jahre.
- Verbesserungen im Mutterschutzgesetz: Anspruch auf Mutterschutz bereits nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Neue EU-Verordnung für Smartphones
Ab dem 20. Juni 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Smartphones haltbarer und nachhaltiger machen soll. Hersteller müssen mindestens fünf Jahre nach Verkaufsende Sicherheitsupdates bereitstellen, was die Nutzungsdauer der Geräte verlängert und Ressourcen schont. Zudem müssen Smartphone-Akkus mindestens 800 Ladezyklen überstehen und dabei noch 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Ersatzakkus müssen sieben Jahre lang verfügbar sein. Ein neues Energielabel (Eprel) informiert über Effizienz, Robustheit, Akkuleistung, Sturzsicherheit und Reparierbarkeit der Geräte.
Änderungen auf dem Strommarkt
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regeln auf dem Strommarkt, die insbesondere bei Umzügen oder Anbieterwechseln relevant sind. Es ist nicht mehr möglich, Stromanbieter bis zu sechs Wochen rückwirkend zu wechseln. Wer sich nicht rechtzeitig um einen neuen Stromvertrag kümmert, landet automatisch in der teureren Grundversorgung. Wichtig ist auch, dass der Vormieter seinen Vertrag pünktlich kündigt, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Positiv ist, dass Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden erfolgen müssen, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Der kostenlose Strom- und Gaswechselservice von Remind Me hilft, stets den günstigsten Tarif zu finden und automatisch zu wechseln.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das viele Produkte des täglichen Lebens betrifft. Smartphones, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, E-Book-Reader und Smart-TVs müssen bestimmte Standards erfüllen, wie z.B. Vorlesefunktionen, bessere Bedienbarkeit, klare Kontraste und hörbare Rückmeldungen. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können.
Rentenerhöhung
Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 %. Die Auszahlungstermine sind jedoch unterschiedlich: Wer vor März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die erhöhte Zahlung bereits Ende Juni (30.6.). Für Rentner, die ab April 2024 in Rente gegangen sind, verschiebt sich die Auszahlung auf Ende Juli. Ein Schreiben des Rentenservice der Deutschen Post informiert über die persönliche Rentenanpassung.
Neue Pflichten für Wohnwagenbesitzer
Ab dem 19. Juni 2025 müssen alle Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlage alle zwei Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden. Diese Pflicht ist in der geänderten Straßenverkehrszulassungsordnung festgelegt. Bei neuen Fahrzeugen muss die erste Prüfung vor der Inbetriebnahme erfolgen. Ein gültiger Nachweis über die bestandene Gasprüfung sollte immer mitgeführt werden.
Verbesserungen im Mutterschutzgesetz
Eine wichtige Änderung im Mutterschutzgesetz tritt in Kraft: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Dies ermöglicht eine geschützte Erholungszeit ohne finanzielle Nachteile. Bisher galt der Mutterschutz nur bei einer Todgeburt oder einer Fehlgeburt nach der 24. Woche.