Kurze Zusammenfassung
Der Fall dreht sich um Sven Fischer, einen Paketboten, der seinen Chef mit dem Lieferwagen angefahren hat. Sven behauptet, er habe sich beim Aufheben einer Kette im Fußraum des Lieferwagens gebückt und dabei seinen Chef übersehen. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht den Vorfall als fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Sven wird zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und erhält ein Fahrverbot.
- Sven Fischer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt.
- Sven behauptet, er habe sich beim Aufheben einer Kette gebückt und dabei seinen Chef übersehen.
- Die Staatsanwaltschaft sieht den Vorfall als fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Der Unfall
Sven Fischer, der Angeklagte, gibt an, dass er seinen Kollegen, der unter Medikamenteneinfluss stand, an einer Bushaltestelle abgesetzt hat. Er behauptet, dass sein Kollege mit quietschenden Reifen davon gefahren sei und er selbst mit dem Lieferwagen zum Depot gefahren sei. Dort habe er sich beim Aufheben einer Kette im Fußraum des Lieferwagens gebückt und dabei seinen Chef übersehen.
Die Zeugenaussagen
Eine Zeugin, die im Büro des Paketdienstes arbeitet, berichtet, dass sie einen Knall gehört habe und anschließend einen Lieferwagen mit offenen Türen und brennenden Scheinwerfern gesehen habe. Sie habe eine Person am Boden liegen sehen und eine weitere Person, die sich über den Verletzten gebeugt habe. Die Zeugin ist sich sicher, dass es sich bei der Person, die sich über den Verletzten gebeugt habe, um Sven Fischer gehandelt habe.
Die Verteidigung
Der Verteidiger argumentiert, dass Sven Fischer sich am Ende der Verhandlung plötzlich an das Bücken im Lieferwagen erinnert habe. Er kann diese Aussage jedoch nicht widerlegen und muss davon ausgehen, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat.
Das Urteil
Sven Fischer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Führerschein wird ihm entzogen und die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Nachbetrachtung
Der Richter kritisiert Sven Fischer für sein Verhalten. Er betont, dass Sven Fischer seinen Chef schwer verletzt zurückgelassen habe und dass er sich nicht ausreichend um ihn gekümmert habe. Der Richter findet es auch bedenklich, dass Sven Fischer seinen Kollegen, der den Unfall verursacht hat, beschuldigt hat.