Führerschein-Änderung: DAS erwartet uns ALLE!

Führerschein-Änderung: DAS erwartet uns ALLE!

Kurze Zusammenfassung

Dieses Video behandelt die wichtigsten Änderungen der Führerscheinrichtlinien der EU, die in den kommenden Jahren in Kraft treten sollen. Die EU strebt mit diesen Änderungen eine Vision Zero an, d.h. die Reduzierung der Verkehrstoten bis 2050 auf Null. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Erweiterung der Klasse B, medizinische Untersuchungen, die Einführung eines digitalen Führerscheins, die Gültigkeit von Führerscheinen, Fahrverbote und Punktesysteme, die Probezeit und die Altersvorgaben.

  • Die Klasse B wird erweitert, sodass schwere Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen gefahren werden dürfen.
  • Die medizinischen Untersuchungen für Führerscheininhaber ab 70 Jahren werden flexibler gestaltet.
  • Ein digitaler Führerschein wird eingeführt, der in allen EU-Staaten anerkannt wird.
  • Die Gültigkeit von Führerscheinen wird für PKW und Motorräder auf mindestens 15 Jahre und für LKW und Busse auf 5 Jahre festgelegt.
  • Fahrverbote und Punktesysteme werden EU-weit einheitlich anerkannt.
  • Eine einheitliche zweijährige Probezeit für Fahranfänger wird eingeführt.
  • Die Altersvorgaben für LKW- und Busführerscheine werden gesenkt.

Führerscheinänderungen: Was uns erwartet

Das Video beginnt mit einer Einführung in die neuen Führerscheinrichtlinien der EU, die darauf abzielen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf Null zu reduzieren. Der FinanzNerd erklärt, dass der EU-Rat und das EU-Parlament sich auf einige wichtige Änderungen geeinigt haben, die sich auf alle Führerscheinbesitzer auswirken werden.

Erweiterung der Klasse B

Die erste Änderung betrifft die Erweiterung der Klasse B. Künftig sollen Inhaber der Klasse B schwere Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Mit Anhänger sind dann sogar bis zu 5 Tonnen erlaubt. Diese Änderung ermöglicht es beispielsweise, größere Wohnmobile mit einem normalen PKW-Führerschein zu fahren. Allerdings gibt es einige Einschränkungen: Der Führerscheininhaber muss die Klasse B mindestens seit zwei Jahren besitzen und für konventionell angetriebene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist eine zusätzliche Schulung oder ein Test erforderlich. Bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt diese Zusatzprüfung.

Medizinische Untersuchungen

Die zweite Änderung betrifft die medizinischen Untersuchungen. Das EU-Parlament hat sich gegen verpflichtende Gesundheitsüberprüfungen für alle Führerscheininhaber ab 70 Jahren ausgesprochen. Stattdessen wurde ein flexibleres Modell beschlossen. Bei der Ausstellung oder Verlängerung von Führerscheinen können die Mitgliedstaaten künftig entweder eine ärztliche Untersuchung oder ein Screening auf Basis einer Selbstbeurteilung vorschreiben. Das bedeutet, dass einzelne EU-Länder auf eine medizinische Untersuchung verzichten können und stattdessen ein Selbstauskunftsformular oder alternative Maßnahmen zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit nutzen dürfen. Die genaue Umsetzung bleibt den nationalen Behörden überlassen.

Digitaler Führerschein

Die dritte Änderung betrifft die Einführung eines digitalen Führerscheins. Bis Ende 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden, der in allen EU-Staaten anerkannt und in der European Digital Identity Wallet gespeichert wird. Gleichzeitig bleibt es weiterhin freigestellt, auch einen physischen Führerschein zu beantragen. Der digitale Führerschein ist also erstmal freiwillig und das klassische Checkkartenformat behält seine Gültigkeit.

Gültigkeit von Führerscheinen

Die vierte Änderung betrifft die Gültigkeit von Führerscheinen. Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben beschlossen, dass Führerscheine für PKW und Motorräder immer mindestens 15 Jahre und für LKW sowie Busse 5 Jahre gültig sein sollen. Eine pauschale Verkürzung der Gültigkeitsdauer für ältere Personen wurde abgelehnt, um Diskriminierung zu vermeiden. Allerdings dürfen die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht die Gültigkeiten von Führerscheinen für Personen ab 65 Jahren wieder individuell kürzen.

Fahrverbote und Punktesysteme

Die fünfte Änderung betrifft die einheitliche Anerkennung von Fahrverboten und Punktesystemen in allen EU-Mitgliedstaaten. Bisher verfolgte jedes EU-Land seine eigenen Regeln in diesem Bereich. Künftig sollen Entziehung, Einschränkung und Voraussetzungen der Fahrerlaubnis nicht mehr nur in dem Land gelten, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde. Stattdessen werden diese Sanktionen an das EU-Land weitergeleitet, das den Führerschein ausgestellt hat, um die Strafe auch dort durchzusetzen.

Probezeit

Die sechste Änderung betrifft die Einführung einer einheitlichen zweijährigen Probezeit für Fahranfänger in der gesamten EU. Diese geht mit strengeren Strafen für riskantes Fahrverhalten sowie einer Promillegrenze von 0,2 g pro Liter Blut einher. Die Probezeit soll nicht nur für PKW-Fahrer gelten, sondern auch auf weitere Führerscheinklassen ausgeweitet werden, darunter die Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 Kubik und 45 km/h sowie die Klassen L und T für Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Besonders bemerkenswert ist, dass mit dem Erwerb jeder neuen Führerscheinklasse auch wieder eine neue Probezeit beginnen soll.

Altersvorgaben

Die siebte Änderung betrifft die Altersvorgaben für LKW- und Busführerscheine. Um dem Fahrermangel im Transport- und Logistiksektor entgegenzuwirken, plant die EU, das Mindestalter für LKW- (Klasse C) und Busführerscheine (Klasse D) von 21 bzw. 24 Jahren auf 18 Jahre zu senken, sofern ein Eignungsnachweis vorliegt. Andernfalls bleibt die Altersgrenze bei 21 Jahren. Zudem sollen europaweit einheitliche Regelungen für das begleitende Fahren ab 17 geschaffen werden. Dies soll dann auch künftig für schwere LKW der Klasse C gelten, sodass Fahranfänger mit 17 unter Anleitung eines erfahrenen Fahrers früher Fahrpraxis sammeln können.

Zusammenfassung und Ausblick

Das Video fasst die sieben wichtigsten Änderungen der Führerscheinrichtlinien zusammen und betont, dass die vorläufige Einigung vom EU-Rat und dem Europäischen Parlament noch vom Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten und dann abschließend vom Europäischen Parlament bestätigt werden muss. Erst danach muss Deutschland die neue EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen hier zu Land in Kraft treten können. Der FinanzNerd verspricht, seine Zuschauer über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

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