Kurze Zusammenfassung
Das Video behandelt die Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab 2025 in Deutschland. Es werden die neuen Umsatzgrenzen, Vorteile, Nachteile und häufige Fehler erläutert. Zusätzlich wird die neue europäische Kleinunternehmerregelung vorgestellt, die es ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen auch im EU-Ausland von den dortigen Kleinunternehmerregelungen zu profitieren.
- Erhöhung der Umsatzgrenzen ab 2025 (25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr)
- Vorteile: Weniger Bürokratie, keine Umsatzsteuer bei geringen umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben
- Nachteile: Weniger professionell wirken, kein Vorsteuerabzug
- Neue europäische Kleinunternehmerregelung für EU-weite Umsätze unter 100.000 €
- Wichtig: Umsatz im Blick behalten, Rechnungen rechtzeitig anpassen, Option zur Regelbesteuerung prüfen
Was ist ein Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung soll Selbstständige und kleine Unternehmen entlasten, indem sie von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Im Gegenzug dürfen sie jedoch keine Vorsteuer abziehen. Die Anpassung der Grenzen ist notwendig, da die bisherigen Werte seit Jahren unverändert waren, während Preise und Lebenshaltungskosten gestiegen sind.
Was war bisher und warum ändert sich das?
Bisher galten Umsatzgrenzen von 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr. Diese Grenzen wurden nun angehoben, da die Inflation gestiegen ist und viele Selbstständige höhere Kosten und Umsätze haben. Die alten Schwellenwerte wurden seit Jahren nicht mehr angepasst.
Was ändert sich also ab 2025 konkret?
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue, höhere Schwellenwerte: Der Vorjahresumsatz darf bis zu 25.000 € betragen, und der erwartete Umsatz im laufenden Jahr sogar bis zu 100.000 €. Diese Verdopplung des zweiten Schwellenwerts ermöglicht es Selbstständigen, mehr zu verdienen, ohne umsatzsteuerpflichtig zu werden. Dies ist besonders vorteilhaft für Coaches, Dienstleister und Soloselbstständige mit geringem Wareneinsatz.
Was sind die Vorteile für Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich, wenn man unter der Umsatzgrenze bleibt und kaum umsatzsteuerpflichtige Betriebsausgaben hat oder hauptsächlich mit Privatkunden arbeitet. Ein weiterer Vorteil ist die geringere Bürokratie, da keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich ist. Allerdings kann die Regelung nachteilig sein, wenn man viele Rechnungen von anderen Unternehmen erhält und Vorsteuer ziehen möchte oder mit Unternehmen zusammenarbeitet, die Wert auf korrekte Umsatzsteuerrechnungen legen. Zudem kann man als Kleinunternehmer weniger professionell wirken.
Häufige Fehler und wie du sie 2025 vermeidest
Es ist wichtig, den Umsatz im Blick zu behalten, da ein Überschreiten der 25.000 € Grenze im Vorjahr automatisch zum Ausscheiden aus der Kleinunternehmerregelung im Folgejahr führt. Bei Überschreiten der 100.000 € Grenze muss sofort Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Es ist ratsam, den kumulierten Jahresumsatz regelmäßig zu überprüfen und rechtzeitig die Rechnungen anzupassen. Steuersoftware wie Accountable kann warnen, wenn man sich der Umsatzsteuergrenze nähert oder sie überschreitet.
Option zur Regelbesteuerung. Ja oder nein?
Man kann freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln, indem man eine formlose Mitteilung ans Finanzamt sendet. Dies kann sinnvoll sein, wenn man hohe Investitionen plant und sich die Vorsteuer sichern möchte oder wenn man bei Unternehmen als Kunden professioneller auftreten möchte. Der Verzicht bindet jedoch für mindestens 5 Jahre.
So gehst du 2025 clever mit der neuen Regelung um
Es wird empfohlen, die neuen Grenzen strategisch zu nutzen. Wenn man in 2024 knapp unter 22.000 € lag und 2025 deutlich mehr einnehmen möchte, sollte man überlegen, ob man gezielt unter 25.000 € bleibt oder bewusst aus der Regelung aussteigt, z.B. um in neue Techniken zu investieren oder mit B2B-Kunden zu skalieren.
Was ist neu ab 2025? Die europäische Kleinunternehmmergelung
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es die europäische Kleinunternehmerregelung, die es ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen auch im EU-Ausland von den dortigen Kleinunternehmerregelungen zu profitieren. Dafür muss der gesamte Umsatz in der EU unter 100.000 € im Vorjahr und im laufenden Jahr bleiben (doppelte 100.000 € Grenze). Man muss sich an die jeweiligen Kleinunternehmerregelungen des anderen Landes halten und eine spezielle Kleinunternehmer Identifikationsnummer (beginnend mit EX) beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Es besteht die Pflicht, die EU-weiten Umsätze vierteljährlich zu melden. Informationen dazu sind auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern und im KMU-Webportal der EU-Kommission zu finden.