KLEINUNTERNEHMERREGELUNG ab 1.1.2025 | Alles Neu! Was KLEINUNTERNEHMER jetzt wissen müssen

KLEINUNTERNEHMERREGELUNG ab 1.1.2025 | Alles Neu! Was KLEINUNTERNEHMER jetzt wissen müssen

Kurze Zusammenfassung

Dieses Video erklärt die neuen Regeln für Kleinunternehmer in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Die Umsatzsteuer wird nicht mehr erhoben, sondern die Umsätze von Kleinunternehmern sind ab 2025 steuerfrei.
  • Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wurde von 22.000 € auf 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr erhöht.
  • Kleinunternehmer müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können.
  • Kleinunternehmer können die Kleinunternehmerregelung auch im EU-Ausland nutzen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Einführung

Das Video beginnt mit einer Einführung in die neuen Regeln für Kleinunternehmer in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Es wird erklärt, dass die bisherigen Regelungen für Kleinunternehmer, unabhängig von ihrer Tätigkeit, zum 31. Dezember 2024 enden. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Rechtslage für Kleinunternehmer grundlegend. Es wird auch erwähnt, dass eine neue Kleinunternehmer-Identifikationsnummer eingeführt wurde.

Kostenfreie Tabelle altes-neues Recht

Der Sprecher stellt eine kostenfreie Tabelle zur Verfügung, die die Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Recht für Kleinunternehmer aufzeigt. Der Link zur Tabelle lautet mücke.de/ku-Tabelle und befindet sich auch in der Beschreibung oder im Kommentarbereich des Videos.

EU-Richtlinie

Das Jahressteuergesetz 2024 setzt eine EU-Richtlinie um, die umsatzsteuerrechtliche Sonderregelungen für Kleinunternehmer betrifft. Die EU-Richtlinie ist verbindlich und musste von allen Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt werden.

Systemänderung zur Steuerfreiheit

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Umsatzsteuer nicht mehr erhoben, sondern die Umsätze von Kleinunternehmern sind steuerfrei. Mit der Steuerfreiheit der Umsätze verliert der Unternehmer das Recht auf einen Vorsteuerabzug für eingekaufte Leistungen, Gegenstände und Investitionen. Bisher wurde der Vorsteuerabzug über eine Sonderregelung suspendiert.

Umsatzsteuergrenzen für Kleinunternehmer

Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wurde von 22.000 € auf 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr erhöht. Der Sprecher empfiehlt, die Umsatzgrenze vom Steuerberater prüfen zu lassen, da es einige Besonderheiten zu beachten gibt.

Prüfpflicht für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer müssen jedes Jahr am 1. Januar feststellen, welchen Umsatz sie im Vorjahr erzielt haben, um zu wissen, ob sie im kommenden Jahr noch Kleinunternehmer sind. Es ist wichtig, die Umsatzgrenze vom Steuerberater prüfen zu lassen, da es sonst zu Problemen kommen kann.

Fliegender Unternehmerstatuswechsel

Ab 2025 kann es zu einem fliegenden Wechsel beim Unternehmerstatus kommen. Wenn die Umsatzgrenze von 100.000 € überschritten wird, entfällt die Kleinunternehmerregelung. Ab diesem Zeitpunkt ist der Unternehmer ein Regelunternehmer und der Umsatz, der zur Grenzüberschreitung führt, ist steuerpflichtig.

Vorteil oder Nachteil der KUR

Der Sprecher empfiehlt, jährlich zum 1. Januar zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, Vorteile bringt oder gar nachteilig ist. Es ist wichtig, diese Frage mit dem Steuerberater zu besprechen.

Verzicht auf die KUR - Option zur Regelbesteuerung

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wurde neu geregelt. Die Verzichtsmöglichkeit endet jetzt am 28. Februar des übernächsten Jahres. Ein Verzicht kann auch konkludent erfolgen, aber er kann nicht mehr widerrufen werden.

E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer

Ab dem 1. Januar 2025 besteht die E-Rechnungspflicht. Kleinunternehmer müssen ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen empfangen können. Eine Mailadresse hierfür genügt.

Rechnungsangaben für Kleinunternehmer (§ 34 UStDV)

Der Sprecher erklärt, welche Rechnungsangaben für Kleinunternehmer notwendig sind. Diese Informationen sind im Steuerfokus für Kleinunternehmer zusammengestellt.

Internationaler Kleinunternehmer

Kleinunternehmer können die Kleinunternehmerregelung auch im EU-Ausland nutzen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen sich für die Teilnahme an einem besonderen Meldeverfahren registrieren und der EU-Umsatz im Vorjahr darf 100.000 € nicht überschreiten.

Erklärungspflicht und Ermittlungspflicht

Die Erklärungspflicht für Kleinunternehmer wurde mit dem Wachstumschancengesetz abgeschafft. Die Ermittlungspflicht über die Höhe der Umsätze bleibt jedoch bestehen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung weiterhin erfüllt sind.

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