Kurze Zusammenfassung
Dieses Video erklärt die Kleinunternehmerregelung in Deutschland. Es werden die wichtigsten Kriterien, Vorteile und Nachteile der Regelung erläutert. Außerdem wird erklärt, wie man die Kleinunternehmerregelung beantragt und welche Auswirkungen sie auf die Rechnungsstellung hat.
- Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung im Umsatzsteuergesetz, die es kleinen Unternehmen ermöglicht, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen.
- Die Regelung ist freiwillig, aber es gibt bestimmte Umsatzgrenzen, die eingehalten werden müssen.
- Die Kleinunternehmerregelung kann für Unternehmen mit Endkunden als Kunden besonders vorteilhaft sein, da sie niedrigere Preise anbieten können.
Einführung
Das Video beginnt mit einer kurzen Einführung in die Kleinunternehmerregelung und erklärt, warum sie für viele Gründer und Selbstständige interessant ist. Es wird auch erwähnt, dass die Regelung im Jahr 2025 grundlegend geändert wird.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung im Umsatzsteuergesetz, die es kleinen Unternehmen ermöglicht, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen. Das bedeutet, dass sie keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen und auch keine Umsatzsteuererklärungen. Die Regelung gilt jedoch nur für die Umsatzsteuer und nicht für andere Steuern wie Einkommensteuer oder Gewerbesteuer.
Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen
Die Begriffe "Kleingewerbe" und "Kleinunternehmen" werden oft synonym verwendet, aber es gibt einen wichtigen Unterschied. Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Ein Kleinunternehmen hingegen ist ein Unternehmen, das die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmt. Freelancer sind beispielsweise per Definition keine Kleinunternehmen, können aber die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Umsatzgrenzen
Um die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können, muss ein Unternehmen im Vorjahr einen Umsatz von weniger als 25.000 Euro und im laufenden Jahr einen Umsatz von weniger als 100.000 Euro erzielt haben. Diese Umsatzgrenzen werden jährlich überprüft.
Nachteil
Ein Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass Unternehmen keine Vorsteuer geltend machen können. Das bedeutet, dass sie die Umsatzsteuer, die sie auf ihre Ausgaben zahlen, nicht zurückfordern können.
Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Unternehmen können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Wenn sie dies tun, müssen sie für fünf Jahre Umsatzsteuer zahlen, auch wenn sie unter den Umsatzgrenzen liegen.
Wer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Die Kleinunternehmerregelung kann von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die die Umsatzgrenzen einhalten. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform des Unternehmens.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenzen überschreite? Wechsel zur Regelbesteuerung
Wenn ein Unternehmen die Umsatzgrenzen überschreitet, muss es ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer zahlen. Das bedeutet, dass es Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen muss und Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben muss.
Kleinunternehmerregelung beantragen
Gründer können die Kleinunternehmerregelung bei der Steuererklärung beantragen. Bestehende Unternehmen können die Regelung auch später beantragen, indem sie sich schriftlich oder telefonisch an das Finanzamt wenden.
Rechnungen als Kleinunternehmer
Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung einfügen. Dieser Hinweis muss den Kunden darüber informieren, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
E-Rechnungspflicht
Ab 2025 wird es eine E-Rechnungspflicht geben. Kleinunternehmer sind von dieser Pflicht jedoch nicht betroffen, da ihre Rechnungen keine Umsatzsteuer enthalten.
Für wen lohnt sich das?
Die Kleinunternehmerregelung kann sich für Unternehmen mit Endkunden als Kunden lohnen, da sie niedrigere Preise anbieten können. Für Unternehmen mit Unternehmenskunden ist die Regelung weniger attraktiv, da diese die Umsatzsteuer in ihren Voranmeldungen geltend machen können.
Reverse-Charge-Verfahren als Kleinunternehmer
Im Reverse-Charge-Verfahren ist der Kunde für die Umsatzsteuer verantwortlich. Das gilt auch für Kleinunternehmer, wenn sie Leistungen von Unternehmen aus anderen EU-Ländern beziehen.
Kunden im Ausland
Ab 2025 wird es eine EU-weite Kleinunternehmerregelung geben. Das bedeutet, dass Kleinunternehmer auch in anderen EU-Ländern die Kleinunternehmerregelung nutzen können.
Outro
Das Video endet mit einem kurzen Fazit und einigen Empfehlungen für weitere Informationen.