Kurze Zusammenfassung
Dieser Monitor-Bericht untersucht die Bemühungen der deutschen Bundesregierung, das EU-Lieferkettengesetz zu schwächen. Das Gesetz soll Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten haftbar machen, aber die Bundesregierung versucht, die Haftungsregelungen zu lockern und die Anforderungen an die Risikoanalyse zu reduzieren. Dies würde es Unternehmen ermöglichen, sich aus der Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen zu ziehen und die Situation für Menschen in Entwicklungsländern zu verschlimmern.
- Die Bundesregierung versucht, die Haftungsregelungen im EU-Lieferkettengesetz zu lockern, indem sie eine "Safe-Harbour-Klausel" einführt, die es Unternehmen ermöglicht, sich durch Zertifizierungen von der Haftung freizukaufen.
- Die Bundesregierung will auch die Anforderungen an die Risikoanalyse reduzieren, sodass Unternehmen nicht mehr für Risiken in ihren Lieferketten haftbar gemacht werden können, auf die sie keinen direkten Einfluss haben.
- Kritiker argumentieren, dass diese Änderungen das EU-Lieferkettengesetz zu einem "zahnlosen Papiertiger" machen würden und die Situation für Menschen in Entwicklungsländern nicht verbessern würden.
Das EU-Lieferkettengesetz: Ein zahnloser Papiertiger?
Der Monitor-Bericht beginnt mit einer Beschreibung der Missstände in globalen Lieferketten, die zu Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltzerstörung führen. Das EU-Lieferkettengesetz soll diese Missstände beenden, indem es Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Nachhaltigkeitsstandards in ihren Lieferketten verantwortlich macht. Die deutsche Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen, doch interne Dokumente zeigen, dass sie nun versucht, den Vorschlag der EU-Kommission zu schwächen.
Die "Safe-Harbour-Klausel": Ein Schlupfloch für Unternehmen?
Die Bundesregierung setzt sich für eine "Safe-Harbour-Klausel" ein, die es Unternehmen ermöglichen würde, sich durch Zertifizierungen von der Haftung für Menschenrechtsverletzungen freizukaufen. Kritiker argumentieren, dass diese Klausel ein Schlupfloch für Unternehmen darstellt, da Zertifizierungen fehlerhaft sein können und Unternehmen so ihre Verantwortung auslagern könnten. Der Bericht zeigt Beispiele für Katastrophen, bei denen Zertifizierungen als fehlerhaft erwiesen wurden, wie z.B. der Brand in einer Textilfabrik in Pakistan und der Einsturz des Rana Plaza-Gebäudes in Bangladesch.
Die Risikoanalyse: Ein weiterer Angriff auf das EU-Lieferkettengesetz?
Die Bundesregierung will auch die Anforderungen an die Risikoanalyse im EU-Lieferkettengesetz reduzieren. Unternehmen sollen nur noch für Risiken haftbar gemacht werden, auf die sie einen direkten Einfluss haben. Kritiker argumentieren, dass dies es Unternehmen ermöglichen würde, sich aus der Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu ziehen, selbst wenn sie von diesen Risiken Kenntnis haben. Der Bericht zeigt, dass die Bundesregierung damit Unternehmen quasi selbst darüber entscheiden lassen will, ob sie für Risiken wie Kinderarbeit oder andere Menschenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden wollen.
Die Folgen für Menschen in Entwicklungsländern
Der Bericht endet mit einer Warnung vor den Folgen der Aufweichung des EU-Lieferkettengesetzes für Menschen in Entwicklungsländern. Kritiker argumentieren, dass die Änderungen das Gesetz zu einem "zahnlosen Papiertiger" machen würden und die Situation für Menschen in Entwicklungsländern nicht verbessern würden. Der Bericht stellt die Frage, wo die großen Versprechungen der Bundesregierung in Sachen Menschenrechte geblieben sind.