Kurze Zusammenfassung
Das Video behandelt die bevorstehenden Änderungen in der gesetzlichen Rente ab Mai 2025. Es werden sowohl bereits beschlossene als auch geplante Neuerungen erläutert, die sich auf die finanzielle Zukunft auswirken könnten.
- Rentenerhöhung um 3,74 % ab Juli 2025.
- Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils für Neurentner auf 83,5 %.
- Rückzahlung von Pflegeversicherungsbeiträgen für Rentner mit Kindern.
- Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner.
- Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgröße.
- Digitalisierung der Renteninformation.
- Geplante Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
- Einführung der Rentenpflicht für Selbstständige.
- Erhöhung der Rentenbeiträge.
- Einführung einer Mindestrente von ca. 1000 €.
- Verbesserungen bei kurzen Versicherungszeiten.
Einleitung
Das Video thematisiert die Änderungen, die im Mai 2025 in der gesetzlichen Rente anstehen und alle betreffen, unabhängig vom aktuellen Lebensabschnitt. Es werden beschlossene und geplante Neuerungen in der Rentenversicherung vorgestellt, die finanzielle Auswirkungen haben könnten. Der Fokus liegt darauf, sowohl die sicheren Änderungen als auch die geplanten Neuerungen zu beleuchten, um die Zuschauer bestmöglich vorzubereiten.
Sichere Änderungen ab Mai 2025
Ab dem 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 %. Der Rentenwert erhöht sich von 39,32 € auf 40,79 € und gilt einheitlich für Ost- und Westdeutschland. Entgeltpunkte bestimmen die Höhe der späteren Rente, wobei jährlich Punkte gesammelt werden, abhängig vom Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittslohn. Ein Beispiel verdeutlicht, wie die gesammelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden, um die monatliche Bruttorente zu berechnen.
Steuerpflichtiger Anteil für Neurentner
Ab 2025 steigt der steuerpflichtige Anteil für Neurentner auf 83,5 %, wodurch nur noch 16,5 % der ersten vollen Jahresrente steuerfrei bleiben. Dies bedeutet, dass ein größerer Teil der Rente versteuert werden muss, wobei der steuerliche Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Der persönliche Rentenfreibetrag wird bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt dauerhaft in Euro bestehen, auch bei späteren Rentenerhöhungen. Immer mehr Rentner werden künftig eine Steuererklärung abgeben müssen und Steuern auf ihre gesetzliche Rente zahlen.
Rückzahlung der Pflegeversicherungsbeiträge
Viele Rentner mit Kindern unter 25 Jahren erhalten ab Mai 2025 eine Rückzahlung der Pflegeversicherungsbeiträge. Dies basiert auf einer seit 2023 geltenden Regelung, wonach der Beitrag zur Pflegeversicherung sich nach der Anzahl der Kinder richtet. Da der Rentenversicherung die Kinderanzahl oft nicht gemeldet war, wurden zu hohe Beiträge einbehalten, die nun automatisch erstattet werden. Es wird empfohlen, die Kinderanzahl schnellstmöglich zu melden, falls dies noch nicht geschehen ist.
Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner
Seit Juli 2024 erhalten viele Erwerbsminderungsrentner einen dauerhaften Rentenzuschlag, der auch 2025 gilt. Dieser Zuschlag unterstützt Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr voll erwerbstätig sein können. Je nach Rentenbeginn liegt der Zuschlag zwischen 4,5 und 7,5 %, insbesondere betroffen sind Renten, die zwischen 2001 und 2018 begonnen haben.
Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze
Ab 2025 gibt es erstmals eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 7.350 € brutto im Monat. Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Auch die Bezugsgröße wird vereinheitlicht und steigt auf 3.745 € im Monat. Die Bezugsgröße spielt eine wichtige Rolle in der Sozialversicherung, z.B. für Mindestbeiträge freiwillig Versicherter und die Beitragsberechnung für Selbstständige.
Digitale Neuerung
Die Renteninformation wird ab Mai 2025 digitaler und transparenter. Die Rentenversicherung baut ihre Plattform aus, sodass Versicherte online auf ihre Rentenansprüche zugreifen können. Auf einen Blick sind die gesammelten Entgeltpunkte, die voraussichtliche Rente und eventuelle Lücken sichtbar.
Renteneintrittsalter für bestimmte Jahrgänge
Auch beim Renteneintritt gibt es 2025 entscheidende Etappen für bestimmte Jahrgänge. Wer zwischen dem 2. Februar und dem 1. März 1959 geboren ist, erreicht im Mai 2025 die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten und kann ohne Abschläge in Rente gehen.
Geplante und wahrscheinliche Neuerungen ab 2025
Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wird ab Mai 2025 für immer mehr Jahrgänge Realität. Für alle, die ab 1964 geboren wurden, gilt künftig die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Ein Renteneintritt mit 65 Jahren oder früher wird für diese Jahrgänge nicht mehr möglich sein.
Einführung der Rentenpflicht für Selbstständige
Ab 2025 sollen alle Selbstständigen verpflichtet werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, zumindest ein Basisbeitrag ist geplant. Ziel ist es, Altersarmut im Bereich der Selbstständigen zu vermeiden, da viele bisher keine oder nur geringe Altersvorsorge betrieben haben. Selbstständige müssen ihre Vorsorgestrategie komplett neu überdenken.
Erhöhung der Rentenbeiträge
Um die Rentenkassen in Zukunft stabil zu halten, ist eine Anhebung des Rentenbeitragssatzes geplant. Arbeitnehmer müssen künftig einen höheren Prozentsatz ihres Bruttolohns an die Rentenversicherung abführen, was für die meisten Beschäftigten weniger Netto vom Brutto bedeutet.
Einführung einer Mindestrente
Geplant ist eine Mindestabsicherung von etwa 1000 € monatlich für Rentnerinnen und Rentner. Damit sollen insbesondere Menschen unterstützt werden, die ihr Leben lang gearbeitet, aber aufgrund niedriger Löhne keine hohe ausreichende Rente aufgebaut haben.
Verbesserung bei kurzen Versicherungszeiten
Ab 2025 sollen Kleinrenten aufgewertet werden, um langjährig in Teilzeit oder mit niedrigen Löhnen tätige Menschen besser abzusichern.
Schlussfolgerung und Ausblick
Die Politik versucht mit verschiedenen Maßnahmen Verbesserungen für Rentner durchzusetzen, aber gleichzeitig zeigen diese Reformen auch, wie angespannt die finanzielle Lage in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Die Finanzierungsprobleme werden immer offensichtlicher, und viele der geplanten Maßnahmen sind nur Versuche, das System zu stabilisieren. Es wird auf die Gefahren für private Vermögen hingewiesen und zu einem kostenlosen Online-Vortrag eingeladen, der Strategien zum Schutz des Vermögens aufzeigt.