Steuerfalle Kleinunternehmer: Diese Falle übersehen fast alle Gründer!

Steuerfalle Kleinunternehmer: Diese Falle übersehen fast alle Gründer!

Kurze Zusammenfassung

Dieses Video erklärt die Steuerfalle, die bei der Kleinunternehmerregelung auftritt, wenn man Leistungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland bezieht. Die meisten Kleinunternehmer sind sich dieser Falle nicht bewusst. Das Reverse-Charge-Verfahren, auch bekannt als 13b-Leistung, führt dazu, dass der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer auf die Leistung selbst abführen muss, obwohl er eigentlich keine Mehrwertsteuer zahlen sollte.

  • Die Steuerfalle betrifft Kleinunternehmer, die Leistungen aus dem EU-Ausland beziehen, z.B. Software-Abos, Werbeanzeigen oder Lizenzen.
  • Das Reverse-Charge-Verfahren (13b-Leistung) führt dazu, dass der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer auf die Leistung selbst abführen muss.
  • Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer auf Leistungen aus dem EU-Ausland selbst abführen, da sie keinen Vorsteuerabzug haben.

Die Steuerfalle

Dieses Kapitel erklärt die Steuerfalle, die bei der Kleinunternehmerregelung auftritt, wenn man Leistungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland bezieht. Das Beispiel von Meta (Facebook und Instagram) wird verwendet, um zu verdeutlichen, wie das Reverse-Charge-Verfahren funktioniert. Meta sitzt in Irland, einem EU-Land, und erbringt Dienstleistungen an Kleinunternehmer in Deutschland. Gemäß dem Bestimmungslandprinzip sollte die deutsche Mehrwertsteuer auf diese Leistungen anfallen. Um zu vermeiden, dass Meta sich in Deutschland registrieren muss, um die deutsche Mehrwertsteuer abzuführen, wurde das Reverse-Charge-Verfahren eingeführt.

Konkretes Beispiel

Dieses Kapitel zeigt ein konkretes Beispiel, wie die Steuerfalle in der Praxis funktioniert. Der YouTuber zeigt eine Rechnung von Meta, die für Werbeanzeigen ausgestellt wurde. Die Rechnung ist brutto, d.h. es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Kleinunternehmer muss die Umsatzsteuer selbst berechnen und an das Finanzamt abführen.

Meine Steuercommunity

Dieses Kapitel stellt die Steuercommunity des YouTubers vor. Die Community bietet Selbstständigen die Möglichkeit, Fragen zu stellen, an Webinaren teilzunehmen und sich mit anderen Selbstständigen auszutauschen.

Fortsetzung Beispiel

Dieses Kapitel setzt das Beispiel aus dem vorherigen Kapitel fort. Der YouTuber erklärt, warum der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer auf die Leistung selbst abführen muss, obwohl er eigentlich keine Mehrwertsteuer zahlen sollte. Der Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes besagt, dass die Steuer nicht erhoben wird, aber diese Regelung gilt nicht für Leistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen.

Fazit

Dieses Kapitel fasst die wichtigsten Punkte des Videos zusammen. Der YouTuber betont, dass Kleinunternehmer die Steuerfalle im Auge behalten sollten und die Umsatzsteuer auf Leistungen aus dem EU-Ausland selbst abführen müssen. Er erklärt auch, dass das Reverse-Charge-Verfahren zwar eine Bürokratie für Meta vermeidet, aber für Kleinunternehmer zusätzliche Arbeit bedeutet.

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