Kurze Zusammenfassung
Der Vortrag befasst sich mit dem Thema der organisierten Kriminalität (OK) in Deutschland. Es wird definiert, was OK ausmacht, welche Erscheinungsformen es gibt und wie sie bekämpft wird. Fallbeispiele aus Stuttgart und Umgebung veranschaulichen die Thematik. Abschließend wird diskutiert, ob OK ein unterschätztes Risiko oder ein medialer Mythos ist.
- Definition und Merkmale der OK
- Erscheinungsformen der OK in Deutschland
- Bekämpfung der OK durch Strafverfolgungsbehörden
- Fallbeispiele aus Stuttgart und Umgebung
- Bewertung des Risikos der OK in Deutschland
Begrüßung und Einführung
Frau Professor Sander begrüßt die Anwesenden und führt in das Thema des Abends ein: die organisierte Kriminalität. Sie stellt fest, dass die öffentliche Wahrnehmung durch Medienberichte oft verzerrt ist und wenig mit der Realität zu tun hat. Aktuelle Schlagzeilen über Drogenlabore, Betrugsnetzwerke und Bandenkriege in Baden-Württemberg zeigen jedoch, dass OK auch in Deutschland ein relevantes Problem darstellt. Die Frage ist, ob diese Phänomene real sind oder ob sie in den Medien übertrieben dargestellt werden.
Vorstellung des Referenten
Frau Professor Sander stellt Peter Holzwart vor, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Leiter der Abteilung für organisierte Kriminalität. Sie betont seine langjährige Erfahrung im Justizdienst und seine Expertise im Bereich der OK-Bekämpfung.
Vorbemerkungen des Referenten
Herr Holzwart bedankt sich für die Einladung und die freundliche Einführung. Er weist darauf hin, dass sein Vortrag auf den Erfahrungen und Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Stuttgart basiert und nicht die Perspektive von Bundeskriminalamt oder Europol widerspiegelt. Er kündigt an, dass er ältere Fallbeispiele präsentieren wird, um laufende Verfahren nicht zu gefährden und die Rechte der Verurteilten zu wahren.
Definition der organisierten Kriminalität
Herr Holzwart erläutert die Definition der organisierten Kriminalität, die in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren festgelegt ist. Demnach ist OK das planmäßige Begehen von Straftaten erheblicher Bedeutung aus Gewinn- und Machtstreben durch drei oder mehr Beteiligte über einen längeren Zeitraum und arbeitsteilig. Zusätzlich müssen besondere Merkmale hinzukommen, wie die Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, die Anwendung von Gewalt oder die Einflussnahme auf Politik, Medien oder Justiz. Er grenzt OK von Wirtschaftskriminalität ab, die gelegentlich im Rahmen eines legalen Geschäftsbetriebs entsteht.
Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität
Herr Holzwart gibt einen Überblick über verschiedene Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität in Deutschland. Dazu gehören die italienische Mafia (insbesondere die 'Ndrangheta), die russisch-eurasische OK, das Prostitutionsmilieu, Schwarzarbeit, Geldautomatensprengungen, Rauschgifthandel, Schleusungen, Markenpiraterie, Umsatzsteuerkarusselle, Schockanrufe und gruppenbezogene Gewaltkriminalität. Er betont, dass der Rauschgifthandel durch die Entschlüsselung von Kryptierungsdiensten ein viel größeres Ausmaß angenommen hat als bisher angenommen. Er appelliert an die Zuhörer, keine gefälschten Markenartikel zu kaufen, da dies die OK unterstützt.
Lagebilder des BKA und LKA
Herr Holzwart fasst die Lagebilder des Bundeskriminalamts (BKA) und des Landeskriminalamts (LKA) zusammen. Demnach werden jährlich durchschnittlich 600 OK-Verfahren vom BKA erfasst, mit einem geschätzten Schaden von 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Hälfte der Verfahren betrifft Rauschgiftkriminalität, 20 % Kriminalität im Wirtschaftsleben und Steuer- und Zollbereich. Die stärksten Gruppierungen kommen aus Deutschland, der Türkei und Albanien. In Baden-Württemberg sind 56 Verfahren als OK anerkannt. Er weist darauf hin, dass Statistiken durch einzelne Großereignisse (z.B. Sicherstellung großer Drogenmengen) verzerrt werden können.
Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Herr Holzwart erläutert die Möglichkeiten der Bekämpfung von OK durch die Strafprozessordnung (StPO). Er betont, dass alle Ermittlungsmaßnahmen einen legitimen Zweck haben, geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein müssen. Er stellt verschiedene Ermittlungsmaßnahmen (z.B. Wohnungsdurchsuchung, Telefonüberwachung, Observation) den betroffenen Grundrechten gegenüber. Er betont, dass der Kampf gegen die OK kein wilder, ungeregelter Krieg sein darf und dass sich die Strafverfolgungsbehörden an die Regeln halten müssen. Er geht näher auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen ein, wie den Einsatz von Informanten, Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern. Er erläutert die Voraussetzungen für Telefonüberwachung, Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchungen. Er geht auf Zeugenschutzprogramme ein und die Möglichkeit, Zeugen audiovisuell zu vernehmen. Abschließend thematisiert er die Konfliktverteidigung, bei der Verteidiger versuchen, den Prozess zu verschleppen oder das Gericht zu Fehlern zu provozieren.
Fallbeispiel 1: Schwarzarbeit
Herr Holzwart stellt ein Fallbeispiel zum Thema Schwarzarbeit vor. Eine Baufirma beschäftigt eine Kolonne von Schwarzarbeitern, um Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben zu sparen und einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Um die Bargeldzahlungen an die Arbeiter zu verschleiern, wird ein Abdeckrechnungssteller eingeschaltet, der Rechnungen ausstellt, ohne tatsächlich Leistungen zu erbringen. Der Schaden beläuft sich auf 10 Millionen Euro. Die Ermittlungen dauern drei Jahre und erfordern die Zusammenarbeit von Polizei, Steuerfahndung und Zoll. Die Täter werden wegen Steuerhinterziehung und gewerbsmäßigen Sozialversicherungsbetrugs angeklagt.
Fallbeispiel 2: Menschenhandel im Prostitutionsmilieu
Herr Holzwart präsentiert ein weiteres Fallbeispiel, das den Menschenhandel im Prostitutionsmilieu betrifft. Eine Tätergruppierung betreibt Flatrate-Bordelle in verschiedenen Städten und wirbt damit, dass die Prostituierten angestellt sind und ein gutes Einkommen erzielen. Tatsächlich werden junge Frauen aus Rumänien unter falschen Versprechungen angeworben und zur Prostitution gezwungen. Sie sind von den Betreibern abhängig und werden ausgebeutet. Der Sozialversicherungsschaden beträgt 2,7 Millionen Euro. Die Ermittlungen werden durch eine aggressive Werbung der Täter ausgelöst und führen zur Anklage wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Sozialversicherungsbetrugs. Die Hauptverhandlung findet in Stammheim statt und erfordert den Einsatz von Zeugenschutzmaßnahmen. Herr Holzwart plädiert für ein Sexkaufverbot und eine Freierbestrafung, um die Ausbeutung von Prostituierten zu bekämpfen.
Risiko oder Mythos? Fazit
Herr Holzwart kommt zum Schluss und beantwortet die Frage, ob die organisierte Kriminalität ein unterschätztes Risiko oder ein medialer Mythos ist. Er kommt zu dem Schluss, dass die Wahrheit irgendwo dazwischen liegt. OK hat nicht die Bedeutung, die der Staatsschutz hat, aber Wachsamkeit ist geboten. Es handelt sich um Hohlkriminalität, die von den Ressourcen der Polizei und Justiz abhängt. Verbindungen zwischen OK und Staatsschutz sind selten, aber es gibt abgeschottete Milieus, an die man schwer herankommt. Insgesamt gibt es keinen Anlass zur Panik, aber die Strafverfolgungsbehörden bleiben wachsam und tun, was sie können.
Fragen aus dem Publikum
Herr Holzwart beantwortet Fragen aus dem Publikum. Es geht um die Schwierigkeit, OK bei Schockanrufen nachzuweisen, die Situation des organisierten Verbrechens in Pforzheim, die Abweichung zwischen Kriminalstatistik und Verurteilungsstatistik, die Schwelle für Hausdurchsuchungen und das Verhalten bei einer Hausdurchsuchung.
Abschluss
Frau Professor Sander bedankt sich bei Herrn Holzwart für die interessanten Einblicke in die organisierte Kriminalität und die Ermittlungsarbeit. Sie lädt die Zuhörer zu einem Vortrag über deutsche Außenpolitik in der nächsten Woche ein.

